Ladungsfähige Anschrift / Adresse mieten

Es ist egal, ob eine Person mit einem eigenen Unternehmen persönlich reich werden oder sich einfach mit einem Hobby den ein oder anderen Euro dazuverdienen will und deswegen eine Gewerbeanmeldung vornehmen muss: das Zivilrecht erfordert für die Gewerbeanmeldung, den Eintrag im Handelsregister, das Impressum auf der eigenen Website und viele andere Zwecke eine ladungsfähige Anschrift. Das kann, insbesondere bei kleinen Unternehmen oder Unternehmen, die online agieren, der private Wohnsitz sein – aber auch eine Geschäftsadresse oder ein Virtual Office in einem Businesscenter, wie Anbieter es immer öfter zum Mieten zur Verfügung stellen. Entscheidend ist, dass die Angabe die Zustellung von Post erlaubt.

Preisübersicht und Standorte für ladungsfähige Anschriften bzw. Adressen

 

Was ist eine ladungsfähige Anschrift aus rechtlicher Sicht?

Eine ladungsfähige Anschrift ist, so die Definition in Deutschland, eine Adresse, unter der eine Person bzw. ein Unternehmen per Post erreicht werden kann. Es muss sicher sein, dass die Zustellung von Sendungen zum Ort, der in der ladungsfähigen Adresse angegeben wird, auch tatsächlich funktioniert. Fragen, die das Zivilrecht in puncto ladungsfähige Anschrift nicht abschließend beantwortet, klären entsprechende Urteile, teils sogar auf der Ebene des BGH oder gar des EuGH.

 

Urteile zur Geschäftsanschrift

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Präzedenzfall am OLG München mit Urteil v. 19.10.2017 (Az. 29 U 8/17), in dem entschieden wurde, dass es für eine ladungsfähige Anschrift nicht ausreicht, ein Postfach zu mieten, da nicht garantiert sei, dass die Sendungen jederzeit bei der Person ankommen, die sie lesen soll. Andere Urteile scheinen damit im Widerspruch zu stehen, so beispielsweise das Urteil vom EuGH (nicht BGH, wie teils fälschlicherweise angegeben wird) Anfang 2018, dass ein Postfach als Angabe der Geschäftsanschrift gegenüber dem Finanzamt ausreiche und es nicht erforderlich sei, das eigentliche Firmendomizil, an dem das Unternehmen sein aktuelles Tagesgeschäft abwickelt, anzugeben.

Wie das Zivilrecht es auch tut, sollte man die Urteile als private Person, die sie persönlich lesen und verstehen will, stets in ihren konkreten Kontext stellen und alle Daten berücksichtigen. Was die beiden genannten Urteile angeht, muss zum Beispiel beachtet werden, dass es sich um Urteile in ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Bereichen handelt. Das Urteil aus München will eine Antwort auf die Frage nach der ladungsfähigen Adresse im Impressum bieten; das Urteil auf europäischer Ebene (nochmal: EuGH, nicht BGH!) befasst sich mit der Geschäftsadresse bei Daten und Formularen für das Finanzamt.

 

Ungeklärte Fragen in der Rechtssprechung

Wenn man Urteile zum Thema erkundet, sollte man stets bedenken, dass gerade in dieser Epoche viele Fragen rund um die Geschäftsadresse und das Firmendomizil auftauchen, die sich vorherige Epochen nicht stellen mussten und auf die das Zivilrecht noch keine Antworten bieten kann. Der Grund dafür ist, dass viele Branchen zunehmend virtuell werden, aber auch die voranschreitende Globalisierung (nicht zuletzt dank des Euro), die es mitunter nötig macht, sein aktuelles Büro immer an einem anderen Ort zu haben, sowie das Arbeiten aus dem eigenen Zuhause über virtuelle Kommunikationswege (Homeoffice).

Sicherlich wird es zukünftig die ein oder andere weitere Klage und das ein oder andere weitere Urteil geben, das Businesscenter, virtuelles Büro, ladungsfähige Anschrift, Impressum, Eintragung im Handelsregister, Datenschutz oder Dienstort betrifft. Das Zivilrecht und die ZPO sind so angelegt, dass sich die Rechtslage durch Urteile in Präzedenzfällen, beispielsweise am BGH, allmählich selbst "komplettieren" kann. Das ist jedoch ein langwieriger Prozess, der eine Person um manchen Euro ärmer machen und durch die komplizierte ZPO gehörig stressen kann, ob man nun auf Seite der Klage steht oder sich vor Gericht verantworten muss. Die wenigsten wollen sich dem persönlich aussetzen.

Um eine Klage und eine langwierige Gerichtsverhandlung nach ZPO gar nicht erst zu riskieren, sollte man online über das Thema lesen, sich über Änderungen im Zivilrecht informieren, und vielleicht sogar ein paar Euro in die Hand nehmen und einen Anwalt fragen. Oder man nutzt diese Geld direkt, um ein Virtual Office in einem Businesscenter zu mieten – denn ein Businesscenter kann nicht nur umfassende Bürodienstleistungen inklusive Postservice und vielen weiteren Zusatzleistungen bieten, sondern seinen Kunden auch zu einer ladungsfähigen Geschäftsanschrift für die Angabe im Impressum, die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung im Handelsregister verhelfen. Bislang ist es in Deutschland zu keiner Klage und zu keinem Urteil gegenüber einer Person gekommen, die ein Businesscenter Geschäftsadresse nutzt.

Hier eine ladungsfähige Anschrift mieten

 

Was ein Businesscenter bieten kann

Ein Businesscenter ist ein Unternehmen, dass es sich zur Aufgabe gemacht hat, seinen Kunden für relativ wenig Geld ein virtuelles Büro bzw. ein Virtual Office zur Verfügung zu stellen. Ein virtuelles Büro ist kein reales Büro, in dem man sitzen und arbeiten kann – wobei viele Businesscenter Zusatzleistungen wie Co-Working Spaces anbieten, die es erlauben, Räumlichkeiten im Businesscenter als Büro zu nutzen.

Vielmehr ist ein virtuelles Büro eine ladungsfähige Anschrift, meist an einem sehr begehrten Ort, unter der man, wie im Zivilrecht und durch Urteile gefordert, geschäftliche Post und Einschreiben empfangen kann. Da Businesscenter üblicherweise über einen Postservice verfügen, der für die Zustellung der Post direkt ins eigene Zuhause oder an den momentanen Dienstort sorgt, ist es nicht wichtig, dass man sich persönlich in der Nähe des Businesscenters befindet. Der eigene Wohnort kann theoretisch einmal quer durch Deutschland entfernt liegen.

 

Der Postservice im Businesscenter

Der Postservice in einem Businesscenter erfolgt nach allen geltenden Regeln im Datenschutz. Niemand wird einfach Ihre private Post lesen oder unprofessionelle Fragen zu den Sendungen stellen, die Sie erhalten. Stattdessen wird die Post im Rahmen der Bürodienstleistungen zu Ihrem Wohnort oder an Ihr aktuelles Büro weitergeleitet. Das geschieht entweder direkt per postalischer Zustellung an Ihren Wohnsitz oder an eine andere private Anschrift, oder aber die Sendungen werden nach Angabe Ihrer Erlaubnis gescannt und virtuell zu Ihrem Wohnort oder Büro geschickt.

 

Zusatzleistungen im Businesscenter

Neben dem Postservice bieten manche Businesscenter als Zusatzleistungen auch einen Telefonservice oder einen Empfang von Kunden vor Ort an. Gerade letzteres ist ein besonderer Service der Anbieter, denn erfahrungsgemäß gibt es immer jemanden mit Wohnort nahe der im Impressum angegebenen Adresse, der sein Anliegen der Einfachheit halber am liebsten direkt im Firmendomizil mit Ihnen besprechen möchte. Eine ladungsfähige Anschrift in einem Businesscenter zu mieten, heißt, nicht nur eine Adresse zu mieten, sondern auch die Dienstleistung, dass jemand Ihre Sendungen via Post entgegennimmt und Besuchern des Centers die Angabe macht, dass Sie gerade nicht persönlich verfügbar sind – ohne zu verraten, dass Sie zuhause sitzen. So ist es egal, wenn Ihr aktuelles Büro mit Ihrem Wohnsitz identisch ist und wo Sie sich persönlich aufhalten.

 

Was kostet eine Geschäftsadresse über das Businesscenter?

Mit einer ladungsfähigen Geschäftsanschrift, einem Postservice, jemandem, der Walk-Ins im offiziellen Firmendomizil persönlich in Empfang nimmt und ggf. weiteren Zusatzleistungen – alles stets unter Bewahrung der Daten im Sinne des Datenschutz – drängt sich vielen die Frage auf, ob es nicht eine Menge Geld kosten muss, sich eine Adresse in einem Businesscenter zu mieten. Die Antwort auf diese Frage fällt natürlich von Anbieter zu Anbieter und je nach gebuchten Zusatzleistungen ein wenig anders aus. Generell gilt jedoch, dass man in einem Businesscenter schon für wenige Euro im Monat mieten kann. Somit eignet sich der Service auch für private Personen, die sich lediglich ein paar Euro dazuverdienen wollen und aus rechtlichen Gründen eine Gewerbeanmeldung vornehmen müssen.

Natürlich kann man bei der Gewerbeanmeldung und bei späteren Fragen einfach den eigenen Wohnort als Dienstort angeben, doch viele wollen sich und ihre Daten nicht persönlich in die Öffentlichkeit stellen. Eine Adresse bei einem Businesscenter ist auch nicht wirklich teurer als ein Postfach zu mieten, gilt aber im Zivilrecht als eine legitime Option, weil postalische Sendungen jederzeit empfangen werden können. Das minimiert das Risiko für eine Klage und die hohen Kosten für einen Anwalt.

Und wenn Sie irgendwann doch lieber aus einem traditionellen Büro als aus Ihrem Zuhause arbeiten wollen, können Sie den Vertrag mit dem Businesscenter immer noch kündigen – vergessen Sie jedoch nicht, nach der Kündigung die Angabe Ihrer Daten bei den offiziellen Stellen zu überprüfen und die Daten ggf. anzupassen. Andernfalls müssen Sie sich eventuell doch in die Welt von BGH, ZPO und Co. einarbeiten und beginnen, relevante Urteile zu lesen.